Wer ganz genau wissen will, nach welchen Kriterien die USK Altersfreigaben vergibt, kann dies jetzt
auf der Internetseite der USK nachlesen. Hier sind die Leitkriterien zur Einstufung veröffentlicht worden.
http://www.usk.de/fileadmin/documents/2011-06-27_Leitkriterien_USK.pdf
Ergänzend dazu sollte man natürlich auch den Teil über die Alterskennzeichen lesen.
http://www.usk.de/pruefverfahren/alterskennzeichen/