“Wer jemanden wegen eines urheberrechtlichen Bagatellverstoßes erstmalig abmahnt, muss die Kosten, die er dafür geltend macht, auf 100 Euro begrenzen.”
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-begrenzt-Abmahn-Entgelt-fuer-eBay-Fotoklau-auf-100-Euro-1322722.html
Kurz gesagt: Bei einer nicht gewerblichen Nutzung eines geklauten Fotos darf die erste Abmahngebühr nur 100 € betragen. Dieses Urteil ist in Hinblick auf die massenweise Verwendung von “geklauten” Fotos /Grafiken in Facebook Profilen ist das ein Schritt zu einer vernünftigen Umgangsweise mit Urheberrechtsverletzungen.